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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte im Juni 2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) an Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland. Die Vergabe erfolgt auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit der Einführung der W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren sichergestellt und die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden vereinfacht werden. Zudem wird die W-IdNr. perspektivisch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz dienen.

Die initiale Vergabe der W-IdNr. soll Ende 2024 beginnen und in mehreren Stufen bis 2026 abgeschlossen werden. Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, sollen diese ab dem 30.09.2024 auch als W-IdNr. verwenden können. Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung (z. B. Kleinunternehmer) wird das BZSt eine W-IdNr. zuweisen und elektronisch mitteilen - vorausgesetzt, sie haben ein ELSTER-Benutzerkonto. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Verordnung regelt zudem Einzelheiten zur W-IdNr., wie den Zeitpunkt der Einführung, Richtlinien zur Vergabe sowie Fristen zur Löschung. Die Bundesregierung wird die Verordnung beschließen, nachdem der Bundesrat im September2024 zugestimmt hat. Ausführliche Informationen zur W-IdNr. hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Homepage veröffentlicht (hier klicken).

 

Bildnachweis: ©Thomas Breher / Pixabay

 

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